Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
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Neues zu Gutzkowstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.08.2011, V 91 entstanden aus Vorlage: OF 79/5 vom 28.07.2011
Betreff: Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: EA 55/10; ST 1074/10 Der Magistrat wird um Beantwortung der Fragen gebeten, wie weit die Vorplanung zur Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße gemäß der Stellungnahme ST 1074 vom 09.08.2010 ist.
Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger, die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen, sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. In der Stellungnahme vom 21.04.2009 befürwortet auch der Magistrat die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom Ortsbeirat 5 angedachten Rahmen deutlich übersteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2011OFOF 79/5Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 19. August 2011Sie sind hierVV 91Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeAnfrage
- 28. September 2011Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1075Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen