Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern
Antrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: a) die Büsche und Pflanzen, die in den abgetrennten (erhöhten) Fahrradweg der Fürstenberger Straße westlich des Bremer Platzes reinreichen, zurückzuschneiden, b) nach der Ausfahrt am Universitätsgelände den Fahrbahnbelag der Fürstenberger Straße auszubessern, c) den Teerbelag der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten auszubessern und eine stufenlose Auffahrt von der Fahrbahn auf den Radweg zw. Palmengarten und bot. Garten herzustellen a) Zu prüfen und berichten, wie der Rad und Fußverkehr im Haltestellenbereich besser von einander getrennt werden kann, b) dies gemäß der ST 199 (2021) bei der nächsten baulichen Instandsetzungsmaßnahme umzusetzen a) zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges auf der nördlichen Seite der Fürstenberger Straße entfallen und stattdessen der Radverkehr vom Reuterweg kommend im Mischverkehr oder auf einem abmarkierten Streifen auf der Fahrbahn geführt werden kann. Der dann freiwerde Bereich der derzeitigen Radwegestücks könnte dann einer Erweiterung der angrenzenden Baumscheiben dienen.
Begründung
Wunsch von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen aus dem Westend. Dies soll die Sicherheit der Fahrradfahrer*innen vor allem bei Dunkelheit erhöhen, sowie das Erscheinungsbild der Fürstenberger Straße am Universitätsgelände und an der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten verbessern. Die ST 199 (2021) konstatiert eine Benutzungspflicht auf dem Redwegstück zwischen Reuterweg und Uni-Zufahrt. Es ist aber möglich, dass sich diese Ansicht inzwischen verändert hat. Problematisch ist hier zum einen der Pflegeaufwand der Hecke, wie im Antrag beschrieben, dem nicht immer rechtzeitig nachgekommen wird. Zum anderen schwenkt der Radweg aber, bevor er auf die Fahrbahn geführt wird, noch direkt neben den Fußweg ein, was Unfallpotential birgt.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige Annahme
zu 2. Ziffern 1. a) bis 1. c): GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)