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Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu ST 400 vom 18.02.2019

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Landstraße auf die A 661 zu ST 400 vom 18.02.2019 Vorgang: OM 3715/18 OBR 10; ST 400/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen seiner ST 400 vom 18.02.2019 isoliert die Planungen und das erforderliche Genehmigungsverfahren für eine Abbiegespur von der Friedberger Landstraße von Bad Vilbel kommend auf die A 661 in Richtung Bad Homburg unmittelbar in Angriff zu nehmen. Dieses Verfahren soll nicht mit einer eventuellen Baumaßnahme zu einem Radweg über die Kreuzung zwischen Friedberger Landstraße und A 661 verbunden werden. Begründung: Die Abbiegespur wird dringendst benötigt, um den Schleichverkehr in den Stadtteilen Preungesheim, insbesondere im Frankfurter Bogen, und Berkersheim zu reduzieren. Es bestehen insoweit auch seit Jahren keine Unklarheiten mehr, wie diese Spur einzurichten ist. Das entsprechende Einrichten der Abbiegespur sollte auch eine zukünftige Radwegführung durch die Kreuzung nicht präjudizieren. Für den Fahrradverkehr über die Kreuzung mit der Autobahn gibt es zudem eine funktionierende, wenn auch etwas längere Radwegverbindung, indem man zunächst über die Brücke Richtung Marbachweg fährt und dann wieder Richtung Friedberger Landstraße zurück. Diese Wegführung vermeidet jeden Konflikt zwischen Kraftfahrzeugs- und Fahrradverkehr. Eine vergleichbar sichere Radwegführung direkt über die Kreuzung ist kaum vorstellbar. Die bisherige Planung zur Verlagerung der Radwege in die Kreuzung hinein führt dagegen zu massiven Konflikten zwischen den Belangen des Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs. Das lässt erwarten, dass hierfür ein entsprechend langwieriges Verfahren zur Baurechtsschaffung notwendig wird, was dann entsprechend auch die insofern unproblematische Abbiegespur massiv verzögert. Zudem wird die Kreuzung im Bereich der anzulegenden Radwege ohnehin vollständig umgestaltet, wenn eine zusätzliche Auffahrt Richtung Offenbach geschaffen wird, so dass der Radweg dann nochmals verlegt werden müsste. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die beiden Maßnahmen verknüpft werden müssen.