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Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

"Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorsehen zu lassen. Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur / Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur / Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag von Euro 0,99 / m2 wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basis-Nettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzu -schlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie Gerichtsviertel, Allerheiligenviertel, Fischerfeld, Gallus Ost, Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG-Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichem Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte ersetzt werden durch einen kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierendem Zuschlag für tatsächliche gute Lagen. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, Stoltzestraße, Gutleutstraße, Wilhelm-Leusch-ner-Straße, Mainluststraße u.v.a.m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten.