Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582
Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Die im Frankfurter Mietspiegel dargestellten Mietpreise mit dem System der Zu- und Abschläge resultieren aus einer Untersuchung der tatsächlich gezahlten Mieten in Frankfurt am Main. Die nach wissenschaftlicher Methode von einem externen Institut vorgenommene Befragung und Auswertung der Daten bestimmen die im Mietspiegel dargestellten Merkmale. Die Ergebnisse werden in der Mietspiegelkommission den Vertretern der Mieter- und Vermieterorganisationen vorgestellt und diskutiert. Weder durch den Magistrat noch die Mietspiegelkommission können Ergebnisse vorgegeben werden. Anregungen und Kritikpunkte werden immer auf Basis der Erhebungsergebnisse überprüft und bewertet. Das im Frankfurter Mietspiegel 2014 enthaltene System der Lagebewertungen entspricht den tatsächlichen Verhältnissen. Für die Innenstadt und die innenstadtnahen Bereiche besteht durch die Kombinationsmöglichkeit der "Zentralen Lage" mit den übrigen Wohnlagen eine differenzierte Lagebeurteilung. Die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung wurde zunächst mit dem Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Stadt abgestimmt. Die erhobenen Mieten der Wohnungen an diesen Straßen wurden dann auf Abweichungen zu den übrigen Mieten vergleichbarer Wohnungen hin überprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass hier die Lagezuschläge für die gute oder sehr gute Lage nicht in Betracht kamen. Bei der Erstellung des Mietspiegels 2018 - der nächste Mietspiegel wird auf einer Fortschreibung basieren - werden alle Merkmale neu untersucht und ggf. auch die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aktualisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2016OFOF 720/1Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2016OMOM 4923Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 4. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 582Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab