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Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichten

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

und weitere Taubenhäuser errichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass das Taubenhaus "Hauptwache" und das Taubenhaus "Am Gericht" erhalten bleiben. Sollten die Kündigungen der Gebäudeeigentümerin nicht zurück genommen werden, möge der Magistrat sicherstellen, dass vor dem Rückbau der Taubenhäuser neue Standorte gefunden werden. Zudem sollen weitere Standorte für Taubenhäuser an den "Brennpunkten" in Frankfurt errichtet werden. Begründung: In der Innenstadt gibt es bereits jetzt viel zu wenige Taubenhäuser. Gewöhnlich kann ein Taubenhaus von ca. 300 Tauben bewohnt werden, ohne dass sich Konflikte unter den Tauben ergeben. Da die beiden genannten Taubenhäuser die einzigen in der Innenstadt sind, werden sie von den dortigen ca. 2.000 Stadttauben völlig überrannt. Es bilden sich Futterschwärme, die nur zum Futtern in die Taubenhäuser fliegen und dann aber wegen Platzmangel wieder hinaus müssen. Es müssen daher mehr statt weniger Taubenhäuser aufgestellt werden. Dies würde zu mehr Sauberkeit für Mensch und Tier und zu mehr Akzeptanz der Tauben in der Stadt führen.

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