Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Taubenhäuser "Hauptwache" und "Am Gericht" zu erhalten und neue Standorte für weitere Taubenhäuser in der Innenstadt zu finden. Dies soll die Situation der Stadttauben verbessern und zu mehr Sauberkeit und Akzeptanz führen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dass das Taubenhaus "Hauptwache" und das Taubenhaus "Am Gericht" erhalten bleiben. Sollten die Kündigungen der Gebäudeeigentümerin nicht zurückgenommen werden, wird der Magistrat gebeten, sicherzustellen, dass vor dem Rückbau der Taubenhäuser neue Standorte gefunden werden.
Zudem sollen weitere Standorte für Taubenhäuser an den "Brennpunkten" in Frankfurt errichtet werden.
Begründung
In der Innenstadt gibt es bereits jetzt viel zu wenige Taubenhäuser. Gewöhnlich kann ein Taubenhaus von circa. 300 Tauben bewohnt werden, ohne dass sich Konflikte unter den Tauben ergeben. Da die beiden genannten Taubenhäuser die einzigen in der Innenstadt sind, werden sie von den dortigen circa 2.000 Stadttauben völlig überrannt. Es bilden sich Futterschwärme, die nur zum Futtern in die Taubenhäuser fliegen und dann aber wegen Platzmangel wieder hinaus müssen. Es müssen daher mehr statt weniger Taubenhäuser aufgestellt werden. Dies würde zu mehr Sauberkeit für Mensch und Tier und zu mehr Akzeptanz der Tauben in der Stadt führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2022OFOF 684/1Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3251Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichtenDirektanregung
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 689Taubenhäuser in der Innenstadt erhalten und weitere Taubenhäuser errichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats