Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die Verlängerung der Lärmschutzwand an der Bahntrasse, um die Lärmbelastung für die nahegelegenen Schulen zu reduzieren. Dies ist notwendig, da der Bahnlärm die Unterrichtsbedingungen und die Gesundheit der Schüler beeinträchtigt. Die Maßnahme soll die Lebensqualität der Anwohner verbessern und die Lernumgebung der Schüler schützen.
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Strahlenberger Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg21.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft zu verlängern. Auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges
6.
Begründung
Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 m Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u.a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023Sie sind hierOFOF 667/5Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums SüdOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 24. Februar 2023OMOM 3622Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums SüdDirektanregung
- 5. Juni 2023STST 1278Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums SüdStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 8Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme