Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
Begründung
Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung.