Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
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Habelstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 3819.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit in der Habelstraße17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main05.12.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Habelstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1447 entstanden aus Vorlage: OF 632/8 vom 26.08.2015
Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Vorgang: ST 384/13 Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen?
Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 384 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. März 2013STST 384Öffentlicher Raum Titusstraße/Ecke Habelstraße - Aufenthaltsqualität grundlegend verbessernStellungnahme
- 26. August 2015OFOF 632/8Fahrradständer Titusstraße/Ecke HabelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2015Sie sind hierVV 1447Fahrradständer Titusstraße/Ecke HabelstraßeAnfrage
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 142 WochenSTST 1673Fahrradständer Titusstraße/Ecke HabelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen