Barrierefreier Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestelle „Zuckschwerdtstraße“ im Jahr 2017
Begründung
Straßenbahn- und Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße" im Jahr 2017 Vorgang: OM 2275/13 OBR 6; ST 1299/13; OM 2689/13 OBR 6; ST 400/14 Der M 90 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu den in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2017" zur M 90 unter Punkt 3 beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Punkt 3.1) genannten Haltestellen noch die Straßenbahn- und Bushaltestelle Zuckschwerdtstraße aufgenommen wird. Begründung: Die Straßenbahn- und Bushaltestelle Zuckschwerdtstraße ist stark frequentiert. Hier kommen viele Menschen aus den westlichen Stadtteilen mit Bus und Straßenbahn an, steigen hier um oder wollen etwas in Höchst erledigen, auch viele ältere Menschen und Menschen, die sich mit dem Gehen schwertun und es daher beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus Bus und Bahn schwer haben. Der Ortsbeirat hat sich deshalb in den vergangenen Jahren wiederholt dafür eingesetzt, dass diese Haltestelle barrierefrei ausgebaut wird. VGF und Verkehrsdezernat hatten mitgeteilt, und zwar schon 2013 (ST 1299, 02.09.2013) und noch einmal 2014 (ST 400, 17.3.2014), dass der Ausbau der Straßenbahnhaltestelle zusammen mit der Bushaltestelle 2017 erfolgen soll. Die M 90 enthält die Baumaßnahmen, die im Jahr 2017 im lokalen Schienenverkehr in Frankfurt zu erbingen sind. Der barrierefreier Ausbau Straßenbahn- und Bushaltestelle Zuckschwerdtstraße ist dort nicht enthalten. Deshalb ist die Haltestelle in der M 90 noch mit aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass sie 2017 - wie bereits zugesagt - barrierefrei ausgebaut wird.