Ortbeiratsmittel zur Soforthilfe von Vereinen freigeben
Begründung
Vereinen freigeben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte sollen für das Jahr 2020 dahingehend freigegeben werden, dass die Ortsbeiräte mit ihrem Budget eine Soforthilfe für Vereine mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in Form einer Spende zur Verfügung stellen können. Entgegen der sonst üblichen Grundsätze muss der Zuschussempfänger nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sein, vielmehr sollten Vereine und andere Institutionen unterstützt werden, die sonst keine Möglichkeit haben, eine Zuwendung zu erhalten. Auch sollte die Zuwendung nicht an ein Projekt in der Zukunft gebunden sein. Voraussetzung sollte lediglich sein, dass die Zuschussempfänger durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind bzw. ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Begründung: Zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine (im steuerlichen Sinn), insb. Sportvereinen hat das Land Hessen mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind aber auch viele andere Vereine und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen bzw. in ihren Satzungen verankert haben. Dazu gehören bspw. die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellen Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Vereine bzw. ehrenamtliches Engagement sind wesentliche Grundpfeiler unserer gemeinschaftlichen und solidarischen Gesellschaft. Der Ortsbeirat 12 ist bereit, die Vereine mit seinem Budget für das Jahr 2020 zu unterstützen und damit beizutragen, dass dieses Engagement bestehen bleiben kann.