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Kirchnerstraße dem Fußverkehr widmen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

widmen Vorgang: B 187/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats vom 07.05.2021, B 187, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass es Anliegern ermöglicht wird die Kirchnerstraße weiterhin zu befahren, um zu ihrer Tiefgarage zu gelangen. Die Ausnahmeregelung muss mit einer entsprechenden Beschilderung am Anfang der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: In der Kirchnerstraße gibt es nicht nur Andienungs- und Entsorgungsverkehr, sondern es befinden sich auch mehrere Tiefgaragen in der Straße. Es muss den Anwohnern und Anliegern auch weiterhin möglich sein zu ihrer eigenen Garage fahren zu können.