Betonsperren - aktueller Stand
Antrag
Die Betonsperren sind weiterhin unansehnliche Objekte in der Innenstadt. In der ST 1577 vom 8.7.2022 berichtet der Magistrat, dass an einem ämterübergreifenden Gestaltungskonzept gearbeitet wird. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass einige Betonsperren mit Werbung für den "Abenteuerspielplatz Riederwald" versehen wurden. Der Magistrat wird aufgefordert dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Wie weit sind die Planungen zu dem genannten Gestaltungskonzept vorangeschritten?
- Wann kann mit der Vorstellung des Gestaltungskonzeptes gerechnet werden?
- Wird das Gestaltungskonzept nach der Fertigstellung dem Ortsbeirat unaufgefordert zugestellt werden?
- Sind die Werbebanderolen des "Abenteuerspielplatz Riederwald" um einige Betonsperren genehmigt? Falls ja, wurde dafür Geld verlangt?
- Ist es möglich auch andere Betonsperren kurzfristig als Werbeflächen zu nutzen? Falls ja, welches Amt wäre hier der Ansprechpartner?
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Betonsperren sind weiterhin unansehnliche Objekte in der Innenstadt. In der ST 1577 vom 8.7.2022 berichtet der Magistrat, dass an einem ämterübergreifenden Gestaltungskonzept gearbeitet wird. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass einige Betonsperren mit Werbung für den "Abenteuerspielplatz Riederwald" versehen wurden. Der Magistrat wird aufgefordert dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Wie weit sind die Planungen zu dem genannten Gestaltungskonzept vorangeschritten?
- Wann kann mit der Vorstellung des Gestaltungskonzeptes gerechnet werden?
- Wird das Gestaltungskonzept nach der Fertigstellung dem Ortsbeirat unaufgefordert zugestellt werden?
- Sind die Werbebanderolen des "Abenteuerspielplatz Riederwald" um einige Betonsperren genehmigt? Falls ja, wurde dafür Geld verlangt?
- Ist es möglich auch andere Betonsperren kurzfristig als Werbeflächen zu nutzen? Falls ja, welches Amt wäre hier der Ansprechpartner? .
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)