Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann.