Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
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Bisheriger Verlauf
04.07.2014
07.07.2014
Antrag Ortsbeirat
Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Details im PARLIS OF_530-2_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Details im PARLIS OM_3268_201404.07.2014
Antrag Ortsbeirat
Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Details im PARLIS OF_530-2_201407.07.2014
Anregung Ortsbeirat
Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Details im PARLIS OM_3268_2014 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.07.2014, OF 530/2
Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung:
An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3268 2014 Die Vorlage OF 530/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Kreuzung" nachfolgender Wortlaut eingefügt wird: "oder durch das Aufstellen von Fahrradbügeln oder dem Anbringen eines Verkehrsspiegels oder sonstigen Maßnahmen" Abstimmung: Einstimmige Annahme