Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257
Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Anregung wird entsprochen. Um die Sichtbeziehung im thematisierten Kreuzungsbereich in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße zu verbessern, wird im Grüneburgweg ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung) in Höhe der Haltlinie vor der Kreuzung Leerbachstraße angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014OFOF 530/2Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2014OMOM 3268Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/GrüneburgwegDirektanregung
- 19. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1257Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/GrüneburgwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab