Umbau des Kreisverkehres an der Straße .Zur Kalbacher Höhe.
Begründung
Straße "Zur Kalbacher Höhe" Der Ortsbeirat wir gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreisverkehr an der Straße "Zur Kalbacher Höhe" durch einen Neugestaltung des Kreisinneren, Ausbildung eines deutlich erhöhten Absatzes und Austausch der Aufpflasterung, dahingehend zu ertüchtigen, dass das verbotswidrige Durchfahren des Kreisverkehrs gemäß STVO §9a weitestgehend verhindert wird. Begründung: Aufgrund der niveaugleichen Ausbildung des Kreisinneren wird der Kreisel von vielen PKW in beiden Richtungen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" verbotswidrig ohne jegliches Einlenken am Innenrand des Kreisinneren durchfahren. Die Bestimmungen der STVO § 9a Absatz 2 "Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden" werden von vielen PKW-Fahrern ignoriert. Aufgrund der falschen Bauweise wird die geschwindigkeitsreduzierende Wirkung des Kreisels nicht erzielt. Durch eine Neugestaltung gemäß den Erfahrungswerten der Stadt Frankfurt könnte dieser Zustand verbessert werden. Dabei können die vor kurzem umgebauten Kreisverkehre an der Altenhöferallee als Beispiel dienen.