Umbau des Kreisverkehrs an der Straße Zur Kalbacher Höhe
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 138
Betreff: Umbau des Kreisverkehrs an der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe / Am Bonifatiusbrunnen entspricht den gültigen Regelwerken. Das Befahren der begrünten Kreisinsel ist durch den Einsatz von Schutzelementen (Blockgestein) und die Anordnung der Beschilderung (Zeichen 211 StVO) sowie die Einfassung der Kreisinsel durch Hochbordsteine weitestgehend ausgeschlossen. Die Breite des Kreisringes, der in einen Innenring mit Großpflaster und die eigentliche Kreisfahrbahn mit Asphaltdecke unterteilt ist, wurde in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt und gewährleistet die Befahrbarkeit des Kreises auch für größere Fahrzeuge. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung für bauliche Veränderungen, wird jedoch prüfen, ob die Auslenkung einfahrender Fahrzeuge durch eine Abmarkierung des Außenringes zur gepflasterten Fläche hin verbessert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2015OFOF 490/12Umbau des Kreisverkehres an der Straße .Zur Kalbacher Höhe.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. Oktober 2015OMOM 4608Umbau des Kreisverkehres an der Straße Zur Kalbacher HöheDirektanregung
- 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 138Umbau des Kreisverkehrs an der Straße Zur Kalbacher HöheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab