Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"
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"Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu berichten:
- Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen?
- Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen?
- Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)?
- Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum
- Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann].
Inhalt
Antrag vom 28.02.2014, OF 470/2
Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik" Vorgang: ST 293/13 Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen und zu berichten:
- Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen?
- Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt also an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hämmerchen und Meißelchen probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen?
- Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)?
- Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich. Abbildung: Mit Enthüllungsdatum
- Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann].
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2012OMOM 1725Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenDirektanregung
- 18. Februar 2013STST 293Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenStellungnahme
- 28. Februar 2014Sie sind hierOFOF 470/2Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2014VV 965Sachstandsabfrage zur Gedenktafel „Perlenfabrik"Anfrage
- 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 820Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP