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Sachstandsabfrage zur Gedenktafel „Perlenfabrik"

Vorlagentyp: V
81 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
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Inhalt

ST 293/13

Betreff:
Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"

Vorgang: VORGANGSTEXT
Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen, ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen?
  2. Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hammer und Meißel probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen?
  3. Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)?
  4. Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: "Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich." Abbildung: Mit Enthüllungsdatum
  5. Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann].

    Antragstellender Ortsbeirat:
           & ;nbsp;   Ortsbeirat 2



Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. November 2012OFOF 259/2Die Gedenktafel an die sogenannte Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder auf der Fassade anbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. November 2012OMOM 1725Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenDirektanregung
  3. 18. Februar 2013STST 293Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenStellungnahme
  4. 28. Februar 2014OFOF 470/2Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 17. März 2014Sie sind hier
    VV 965Sachstandsabfrage zur Gedenktafel „Perlenfabrik"
    Anfrage
  6. 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 820Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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