Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820
Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"
Zu 1: Nach der Begutachtung durch Kunstexperten kann gesagt werden, dass die Bronzetafel zwar von einem Künstler entworfen worden ist, jedoch künstlerisch keine besonders hohe Qualität aufweist. Gedenktafeln mit ähnlichen Entwürfen gibt es zu Tausenden.
Zu 2: Grundsätzlich werden Bronzetafeln in einem Abstand von wenigen Zentimetern von der Wand befestigt, um sie gegebenenfalls wieder entfernen zu können. Die Gedenktafel "Perlenfabrik" am Studentenwohnheim ist jedoch direkt an die Wand ohne Abstand montiert worden. Dies geht aus dem Gutachten des Architekturbüros und aus einer Fotografie hervor. So schreibt das Büro "Am Woog" Darmstadt, in seinem Gutachten vom 15.01.2013, dass die Gedenkplatte "entweder vollflächig verklebt auf die Fassade aufgebracht oder mit Ankern in dieser vergossen wurde, evtl. auch um Diebstahl oder Vandalismus zu verhindern." Da keine sichtbaren Halterungen vorhanden gewesen seien, schreibt das Architekturbüro weiterhin in seinem Gutachten, habe man nach mehreren Versuchen die Tafel "mittels Meißel vorsichtig abzulösen" es aufgegeben, um zu verhindern, dass die Platte abplatzt. Es hat niemals ein "stiller" und "heimlicher" Akt des Zukleisterns der Gedenktafel stattgefunden. Nach Rücksprache aller Beteiligten ist beschlossen worden, dass die Gedenkplatte an dem gleichen Standort verbleiben wird und die Wärmedämmung darüber angebracht werden soll. Die Frage der Haftung stellt sich in dieser Angelegenheit nicht. Durch die Art der Anbringung wurde die Gedenktafel zu einem wesentlichen Bestandteil (§ 93 BGB) des Gebäudes und ist dementsprechend in das Eigentum des Studentenwerks übergegangen. Damit hatte der Eigentümer auch das Recht zu entscheiden, wie mit dem Objekt weiter umgegangen werden soll. Aus diesem Grund kann das Studentenwerk auch nicht gezwungen werden, die Tafel wieder freizulegen, oder einen derartigen Versuch zu dulden. Wie uns das Studentenwerk mitteilte, war es keine leichte Entscheidung, die Tafel unter der Wärmedämmung stehen zu lassen. Das Studentenwerk hat zu jedem Zeitpunkt im vollen Bewusstsein der außergewöhnlich großen historischen Bedeutung des Ortes gehandelt. Und um das Gedenken an die "Perlenfabrik" fortleben zu lassen ist das Studentenwerk deshalb auch bereit eine neue Gedenktafel zu finanzieren. Der Magistrat wird aus diesem Grund zusammen mit dem Studentenwerk eine neue Gedenktafel zur weiteren Erinnerung an die "Perlenfabrik" anfertigen und anbringen lassen.
Zu 3: Nach den dem Magistrat vorliegenden Informationen hat die Platte ihre Position an dem Haus nie verändert. Der Magistrat fragt freundlich nach, auf welche Unterlagen diesbezüglich die Annahme des Ortsbeirates basiert.
Zu 4: Frage 4 erklärt sich aus Frage 2.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2012OFOF 259/2Die Gedenktafel an die sogenannte Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder auf der Fassade anbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2012OMOM 1725Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenDirektanregung
- 18. Februar 2013STST 293Die Gedenktafel an der sogenannten Perlenfabrik in der Ginnheimer Landstraße 42 wieder an der Fassade anbringenStellungnahme
- 28. Februar 2014OFOF 470/2Sachstandsabfrage zur Gedenktafel .Perlenfabrik"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2014VV 965Sachstandsabfrage zur Gedenktafel „Perlenfabrik"Anfrage
- 13. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 820Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab