Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke
Begründung
Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Planungs- oder Bauvorhaben beiderseitig der Straße "Auf der Schloßhecke" nach der möglichen zeitweiligen Auslagerung der Diesterwegschule bestehen. Strebt der Magistrat eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes oder einen neuen Bebauungsplan für dieses Teilgebiet des bestehenden Bebauungsplanes an? Begründung: Die Stadt Frankfurt plant im Fall einer Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort Schloßhecke den Ausbau und die Erschließung des Mittelteils der Straße zwischen der Kreuzung mit der Ginnheimer Waldgasse im Süden und der Bebauungsgrenze im Norden. Nach Ende der befristeten Auslagerungszeit verbliebe hier eine mit Kanal und Beleuchtung erschlossene Straße, welche nur zwischen unbebaubaren Gärten entlangläuft, da gemäß dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 die Flächen westlich und östlich der Straße, welche außerhalb der Baugrenzen liegen, als Kleingartenfläche festgesetzt sind.