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Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke

Vorlagentyp: OFBFF
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Planungs- oder Bauvorhaben beiderseitig der Straße "Auf der Schloßhecke" nach der möglichen zeitweiligen Auslagerung der Diesterwegschule bestehen. Strebt der Magistrat eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes oder einen neuen Bebauungsplan für dieses Teilgebiet des bestehenden Bebauungsplanes an? Begründung: Die Stadt Frankfurt plant im Fall einer Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort Schloßhecke den Ausbau und die Erschließung des Mittelteils der Straße zwischen der Kreuzung mit der Ginnheimer Waldgasse im Süden und der Bebauungsgrenze im Norden. Nach Ende der befristeten Auslagerungszeit verbliebe hier eine mit Kanal und Beleuchtung erschlossene Straße, welche nur zwischen unbebaubaren Gärten entlangläuft, da gemäß dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 die Flächen westlich und östlich der Straße, welche außerhalb der Baugrenzen liegen, als Kleingartenfläche festgesetzt sind.

Inhalt

Antrag vom 01.03.2018, OF 434/9

Betreff: Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Planungs- oder Bauvorhaben beiderseitig der Straße "Auf der Schloßhecke" nach der möglichen zeitweiligen Auslagerung der Diesterwegschule bestehen. Strebt der Magistrat eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes oder einen neuen Bebauungsplan für dieses Teilgebiet des bestehenden Bebauungsplanes an?

Begründung: Die Stadt Frankfurt plant im Fall einer Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort Schloßhecke den Ausbau und die Erschließung des Mittelteils der Straße zwischen der Kreuzung mit der Ginnheimer Waldgasse im Süden und der Bebauungsgrenze im Norden. Nach Ende der befristeten Auslagerungszeit verbliebe hier eine mit Kanal und Beleuchtung erschlossene Straße, welche nur zwischen unbebaubaren Gärten entlangläuft, da gemäß dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 die Flächen westlich und östlich der Straße, welche außerhalb der Baugrenzen liegen, als Kleingartenfläche festgesetzt sind.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2018Sie sind hier
    OFOF 434/9Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 19. April 2018VV 835Bauleitplanung im Bereich Auf der SchloßheckeAnfrage
  3. 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1212Bauleitplanung im Bereich Auf der SchloßheckeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 20 · 15.03.2018
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 434/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 835 2018 Die Vorlage OF 434/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
CDUGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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