Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke
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Woogstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Dauerhafte Absturzsicherung am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn zwischen An der Woogstraße und Eschersheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1212
Betreff: Bauleitplanung im Bereich Auf der Schloßhecke Nach der möglichen Auslagerung der Diesterwegschule bestehen seitens des Magistrats derzeit keine Planungs- oder Bauvorhaben zu beiden Seiten der Straße Auf der Schloßhecke. In den letzten Jahren und auch aktuell verändert sich die räumliche Situation im Bereich Ginnheim / Auf der Schloßhecke stark. In unmittelbarer Nähe wird die Main-Weser-Bahnstrecke ausgebaut. Es entsteht ein neuer S-Bahnhaltepunkt in Verknüpfung mit der Stadtbahnhaltestelle Niddapark und es werden Lärmschutzmaßnahmen realisiert. In der fachlichen Diskussion ist der Lückenschluss der Stadtbahntrassen U4 Bockenheim und U1/9 Ginnheim. Es soll eine Ringstraßenbahn über die Wilhelm-Epstein-Straße verlaufend geplant werden. Nicht zuletzt entstanden und entstehen im erweiterten Bereich von Woogstraße und Am Wiesenrain Neubauten; im Bereich der Siedlungsbauten südlich und östlich der Rosa-Luxemburg-Straße bestehen Potentiale für Wohnungsbau, die zum Teil bereits realisiert werden. Diese Maßnahmen und Planungen führen unabhängig von der Auslagerung der Diesterwegschule und den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen zu einer veränderten Lagegunst dieser Flächen in unmittelbarer Nähe zum alten Ortskern von Ginnheim. Aus Sicht des Magistrats ist dies ein Umstand, mittelfristig über eine planerische Weiterentwicklung dieser und angrenzender Flächen nachzudenken. Diese Flächen könnten dabei sowohl für die bestehende Ortslage als auch für eine potentielle Neubebauung wichtige Funktionen übernehmen. Vor konkreten Planungsüberlegungen ist jedoch eine weitere Konkretisierung insbesondere der Verkehrsinfrastruktur notwendig. Sollte der Magistrat mit Planungen beginnen, wird er den Ortsbeirat, Eigentümer, Nutzer und Bewohner informieren und beteiligen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 434/9Bauleitplanung im Bereich Auf der SchloßheckeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 19. April 2018VV 835Bauleitplanung im Bereich Auf der SchloßheckeAnfrage
- 9. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1212Bauleitplanung im Bereich Auf der SchloßheckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab