Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Mietspiegel 2010 - Fortschreibung erst nach Klärung der bekannt gewordenen Widersprüche und Ungereimtheiten

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

erst nach Klärung der bekannt gewordenen Widersprüche und Ungereimtheiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Die Fortschreibung des Mietspiegels 2010 erst nach Klärung der bekannt gewordenen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Mietspiegelerstellung vorzunehmen.
  2. Eine Fortschreibung des Mietspiegels mittels "Stichprobe" zu prüfen.
  3. Darzulegen, weshalb der Mietspiegel 2010 mit hohem finanziellen Aufwand neu erstellt wurde und nicht wie im Mietrecht vorgesehen als Fortschreibung des Mietspiegels
  4. Detailliert zu prüfen und darzulegen wie "es bei der Einstufung der neuen Lagen zu absurden Situationen gekommen ist".
  5. Zu erläutern, weshalb noch im Mietspiegel 2008 enthaltene Lagendifferenzierungen innerhalb von Stadtteilen z.B. für die Stadtteile Bockenheim und die mainnahen Bereiche von Sachsenhausen nicht mehr vorgenommen wurden.
  6. Vorzutragen, weshalb die noch im Mietspiegel 2008 teuersten Wohnlagen jetzt mit 1,02 Euro je Quadratmeter deutlich niedriger eingestuft werden, während gleichzeitig in der Umwelt- und Wohnqualität deutlich abfallende Wohnquartiere als innenstadtgebiete 1 und 2 mit Zuschlägen von 1,87 und 1,24 Euro je Quadratmeter Wohnfläche belastet werden.
  7. Darzulegen, weshalb den Mietern der rund 19.000 Wohnungen der Fertigstellungsjahre 1985 bis 1994 mit dem Mietspiegel 2010 Erhöhungen der durchschnittlichen Basis-Nettomieten zwischen 1,66 Euro und 1,93 Euro je Quadratmeter Wohnfläche zugemutet werden.
  8. Zu Prüfen und zu berichten ob es bei Wohnungen mit 70 und 100 m2 der Fertigstellungsjahre 1985 bis 1994, die im Mietspiegel 2008 als durchschnittliche und als einfache Wohnlage eingestuft wurden und im Mietspiegel 2010 als Innenstadtgebiet 1, zu drastischen Erhöhungen der ortsüblichen Vergleichsmiete 2010 von 50% und mehr kommt.
  9. Darzulegen, ob der Magistrat Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete wie unter
  10. Innerhalb von 2 Jahren für plausibel hält.
  11. Zu ermitteln, zu welcher tatsächlichen durchschnittlichen prozentualen Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete der Mietspiegel 2010 gegenüber dem Mietspiegel 2008 geführt hat. Der Berechnung sind die Baufertigungsstellungsjahre 1969 bis 2007, die Baualtersklassen bis 1968, die geänderten Wohnlagenzuschläge, sowie die neuen wohnungsbezogenen Zuschläge z.B. für Rollos, Balkone, energetische Merkmale, sowie die Halbierung des Abzuges bei Rohrleitungen über Putz zu Grunde zu legen. Begründung: Die mit einjähriger Verspätung vorgelegte Dokumentation zum Mietspiegel 2010 wirft mehr schwerwiegende Fragen auf, als Antworten gegeben werden. In der Presse wurden zudem an der Erstellung des Mietspiegels 2010 Beteiligte mit Aussagen zu Zustandekommen der Innenstadtgebiete 1 und 2 wiedergegeben. Die veröffentlichen Aussagen stehen im Gegensatz zur Darstellung in der Mietspiegeldokumentation. Eine Klärung der Widersprüche und entsprechende Korrekturen sind vor Fortschreibung des Mietspiegels 2010 zwingend erforderlich. Der Mietspiegel 2010 wird seit seiner Vorlage in der Öffentlichkeit und in der Stadtverordnetenversammlung heftig kritisiert. Es ist nicht vertretbar, dass weitere prozentuale Erhöhungen auf Grundlage zweifelhafter Einstufungen durch den Mietspiegel 2010 fortgeschrieben werden.

Verknüpfte Vorlagen