Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären:
- In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €.
- Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt?
- Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
- Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet?
Inhalt
Antrag vom 24.02.2013, OF 311/8
Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären:
- In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €.
- Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt?
- Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
- Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet?Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2013Sie sind hierOFOF 311/8Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 11. April 2013VV 710Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Anfrage
- 15. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1067Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme