Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 710 entstanden aus Vorlage: OF 311/8 vom 24.02.2013
Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären:
- In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 Euro.
- Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2.2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt?
- Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 Euro Steuermittel "verbrannt". 3.1 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschussgründe? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden hinsichtlich einer Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten unternommen? 3.2 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., an der es im Ortsbezirk 8 mangelte? 3.3 Konnten keine anderen städtischen Einrichtungen, Verwaltungseinheiten usw. z. B. vom Dornbusch oder von Bockenheim in dem Leerstand untergebracht werden? 3.4 Konnten die Leerstandsflächen nicht an den Vermieter zurückgegeben werden (auch wenn bei einer niedrigeren Neuvermietung evtl. die Differenz zu tragen gewesen wäre)? Gab es Verhandlungen mit dem Vermieter und mit welchem Ergebnis? 3.5 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?
- Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2013OFOF 311/8Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 11. April 2013Sie sind hierVV 710Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Anfrage
- 15. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1067Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen