Sanierung Ginnheimer Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Vorgang: ST 1432/11 Die Problematik des Sanierungsstaus im Bereich der Ginnheimer Landstrasse war bereits Gegenstand mehrerer Anträge des Ortsbeirats auf der Grundlage berechtigter Bürgeranliegen. Mit der o.g. Stellungnahme hat der Magistrat dankenswerterweise sachlich fundiert Stellung genommen. Das Grundanliegen der Anlieger, das in der Anregung des Ortsbeirats 9 vom 17.02.2011 wie folgt formuliert wurde: "Eine Ortsbegehung im 4. Quartal 2010 mit Ginnheimer Bürgern, Anwohnern und Gewerbetreibenden von der Kreuzung Ginnheimer Landstrasse/ Wilhelm-Epstein-Strasse bis zur Einmündung der Strasse Am Wiesenrain auf die Straße Alt Ginnheim ergab erhebliche Defizite, die von den Betroffenen offenkundig zutreffend dargestellt wurden. Mangelnde Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, schlechter Zustand von Straße und Straßenraum, fehlende Kurzzeitparkplätze für die Nutzung des gewerblichen Angebots, überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs." steht allerdings noch zur Bearbeitung und Erledigung durch den Magistrat an. In letzter Zeit sind neue Löcher in der Straße hinzugekommen, die die Benutzung für alle Arten von Verkehrsteilnehmern erschweren. Das Problem der fehlenden Kurzzeitparkplätze wird durch die Antwort in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011 (ST 1432) nicht gelöst. Die Leerstände im gewerblichen Bereich nehmen nicht ab, das Ortsbild, geprägt durch den Straßenzustand, ist weiterhin mehr als unbefriedigend. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, mit dem Verkehrsdezernenten einen Ortstermin zu vereinbaren, im Rahmen dessen endgültige Feststellungen gemeinsam getroffen werden können.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2012, OF 260/9
Betreff: Sanierung Ginnheimer Landstraße Vorgang: ST 1432/11 Die Problematik des Sanierungsstaus im Bereich der Ginnheimer Landstrasse war bereits Gegenstand mehrerer Anträge des Ortsbeirats auf der Grundlage berechtigter Bürgeranliegen. Mit der o.g. Stellungnahme hat der Magistrat dankenswerterweise sachlich fundiert Stellung genommen. Das Grundanliegen der Anlieger, das in der Anregung des Ortsbeirats 9 vom 17.02.2011 wie folgt formuliert wurde: "Eine Ortsbegehung im 4. Quartal 2010 mit Ginnheimer Bürgern, Anwohnern und Gewerbetreibenden von der Kreuzung Ginnheimer Landstrasse/ Wilhelm-Epstein-Strasse bis zur Einmündung der Strasse Am Wiesenrain auf die Straße Alt Ginnheim ergab erhebliche Defizite, die von den Betroffenen offenkundig zutreffend dargestellt wurden. Mangelnde Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, schlechter Zustand von Straße und Straßenraum, fehlende Kurzzeitparkplätze für die Nutzung des gewerblichen Angebots, überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs." steht allerdings noch zur Bearbeitung und Erledigung durch den Magistrat an. In letzter Zeit sind neue Löcher in der Straße hinzugekommen, die die Benutzung für alle Arten von Verkehrsteilnehmern erschweren. Das Problem der fehlenden Kurzzeitparkplätze wird durch die Antwort in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011 (ST 1432) nicht gelöst. Die Leerstände im gewerblichen Bereich nehmen nicht ab, das Ortsbild, geprägt durch den Straßenzustand, ist weiterhin mehr als unbefriedigend. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, mit dem Verkehrsdezernenten einen Ortstermin zu vereinbaren, im Rahmen dessen endgültige Feststellungen gemeinsam getroffen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2011STST 1432Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 8. Februar 2012Sie sind hierOFOF 260/9Sanierung Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme