Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer Landstraße
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Alt-Ginnheim — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 1380/9 vom 03.02.2011
Betreff: Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer Landstraße Eine Ortsbegehung im 4. Quartal 2010 mit Ginnheimer Bürgern, Anwohnern und Gewerbetreibenden von der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße bis zur Einmündung der Straße Am Wiesenrain auf die Straße Alt-Ginnheim ergab erhebliche Defizite, die von den Betroffenen offenkundig zutreffend dargestellt wurden. Mangelnde Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, schlechter Zustand von Straße und Straßenraum, fehlende Kurzzeitparkplätze für die Nutzung des gewerblichen Angebots, überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs. Da die notwendige Sanierung und Neugestaltung der Ginnheimer Landstraße bezüglich der verkehrlichen Vorplanung erst für das Jahr 2012 vorgesehen ist, müssen wegen des absehbaren längeren Zeitraums bis zum Abschluss der Neugestaltung bereits jetzt effektive Zwischenmaßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt werden. Die nachfolgend erbetenen Maßnahmen wurden von den 40 bis 50 anwesenden Betroffenen als kurzfristig machbar und aktuell hilfreich dringend gewünscht. Der Ortsbeirat stuft diese nachfolgend aufgezählten Maßnahmen als sachgerecht und aktuell erforderlich ein. Der Magistrat wird daher gebeten, schnellstmöglich 1. eine Parkscheibenregelung für die Parkplätze vor den Geschäften auf der Ginnheimer Landstraße einzurichten; 2. das Parken auf dem Bürgersteig vor der Bushaltestelle "Ginnheim", Fahrtrichtung Innenstadt bei dem Kiosk am Kinderspielplatz zu unterbinden; 3. die Bushaltestelle der Buslinie 39 von der Ginnheimer Landstraße in die Platenstraße zur Haltestelle der Linie 64 zu verlegen; 4. den Bürgersteig vor dem Gemüsehändler, Ginnheimer Landstraße 155, zu Lasten der Abbieger zu verbreitern; 5. eine Rotlichtüberwachungsanlage an der Ecke vor der Brücke zu installieren; 6. eine Warnblinkampel für den aus Richtung Alt-Ginnheim in die Platenstraße links abbiegenden Autoverkehr zum Schutz der querenden Fußgänger mit gleichzeitiger Grünphase zu installieren; 7. das illegale Wenden von Autofahrern vom REWE-Parkplatz zurück auf die Ginnheimer Landstraße zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2011OFOF 1380/9Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2011Sie sind hierOMOM 5023Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 11. Mai 2011STST 726Umsetzung berechtigter Anwohnernanliegen im Bereich Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1432Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats