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Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.06.2023

Etatantrag

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen

Details im PARLIS E_92_2023
30.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb

Details im PARLIS OF_256-15_2023
15.09.2023

Initiative Ortsbeirat

Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb

Details im PARLIS OI_30_2023
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.08.2023, OF 256/15 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92)) Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8.-11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e.V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch zusätzlich notwendigen Reinigungskosten für Dienstleistungen der FFR.dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 30 2023 Die Vorlage OF 256/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme