Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine finanzielle Unterstützung von 4.000 Euro für die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb, um gestiegene Sicherheits- und Reinigungskosten zu decken. Dies soll die nichtkommerzielle Veranstaltung fördern und die lokale Gemeinschaft unterstützen.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92)) Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8.-11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e.V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch zusätzlich notwendigen Reinigungskosten für Dienstleistungen der FFR.
Begründung
Nieder-Eschbacher Kerb Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit 4.000 Euro zu bezuschussen. Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92)) Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich. Die Nieder-Eschbacher Kerb (8.-11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e.V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch zusätzlich notwendigen Reinigungskosten für Dienstleistungen der FFR.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2023Sie sind hierOFOF 256/15Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher KerbOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023OIOI 30Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher KerbInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme