Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher Kerb
Zusammenfassung
Die Initiative schlägt vor, die Nieder-Eschbacher Kerb mit bis zu 4.000 Euro zu unterstützen, um die gestiegenen Kosten für Sicherheits- und Reinigungsdienste zu decken. Dies soll die Durchführung des größten Stadtteilfestes in Nieder-Eschbach ermöglichen und die nichtkommerziellen Veranstaltungen fördern.
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Thema Kultur verfolgenInitiative
Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) gebeten, die Durchführung der Nieder-Eschbacher Kerb mit maximal 4.000 Euro zu bezuschussen.
Im Haushalt der Stadt Frankfurt wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen eingestellt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 - E 92). Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Auch eine nachträgliche Beantragung des Zuschusses für Feste in 2023 ist möglich.
Die Nieder-Eschbacher Kerb (8. bis
11. September 2023) ist das größte Stadtteilfest in Nieder-Eschbach und wird vom gemeinnützigen Verein Eschbäjer Zuckerreube e. V. ausgerichtet. Der Zuschuss dient sowohl zur Deckung der gestiegenen Sicherheitskosten (Sicherheitsdienst) als auch für zusätzlich notwendige Reinigungsdienstleistungen der FFR.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2023OFOF 256/15Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher KerbOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2023Sie sind hierOIOI 30Stadtteilfeste unterstützen - Nieder-Eschbacher KerbInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet