Sozialrathaus Am Bügel am jetzigen Standort erhalten
Begründung
Standort erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dass Sozialrathaus Am Bügel - dessen Gebäude für diesen besonderen Zweck geplant und errichtet wurde - weiterhin am jetzigen Standort zu betreiben, um für den höheren Betreuungsbedarf der sozialen Struktur des Bügels ein niedrigschwelliges Angebot vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung zu erhalten. Mit der Eigentümerin des Gebäudes ist nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrags für die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine deutlich niedrigere Anschlussmiete zu verhandeln. Begründung: Die Standortentscheidung für das Sozialrathaus Am Bügel ist auch nach zwanzig Jahren begründet und hilft Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den direkten Kontakt mit der Bevölkerung zu halten. Wenn festgestellt wird, dass der derzeitige Mietpreis weit über einem angemessenen Mietpreis für Büroräume liegt, so sollte bei Vertragsende zunächst über eine angemessene Nachfolgemiete verhandelt werden, bevor ein Auszug angestrebt wird. Da die Eigentümerin des Gebäudes, die Saalbau GmbH, eine 100-prozentige Tochter der ABG-Holding ist, müsste es für die Stadt Möglichkeiten einer Kosten sparenden Vertragsgestaltung geben.