Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP
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Rohmerplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Verkehrssicherheit an der Kita Rohmerplatz – fehlende Maßnahmen umsetzen und nachhalten15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz09.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rohmerplatz per E-MailBegründung
Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wie begründet der Magistrat, dass das Objekt Rohmerplatz 15 - welches die Familie Rohmer 1908 der Kommune gemeinnützig zum Betrieb eines Mündelhauses übertrug - entgegen des Stiftungszwecks nunmehr privatisiert wird?
- Wie wird diese Vorgehensweise zukünftige Stiftergenerationen beeinflussen?
- Wann und warum wurde entschieden, die Entwicklung der Immobilie als ÖPP-Vorhaben auszuführen?
- Weshalb ist hierzu keine (europaweite) Ausschreibung erforderlich?
- Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Kalkül zu dieser Entscheidung - beispielsweise etwa im Vergleich mit einer Realisierung durch die ABG?
- Die M 38 referiert darüber, dass die KEG für die Bebauung und Nutzung des Grundstückes ein "Konzept" vorgelegt habe. Auch wenn der Magistrat annehmen mag, der OBR2 kaufe die Katze im Sack - wann und wie wird das "Konzept" samt zugehörigen Investitionsplan vorgestellt?
- Seit dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz 2012 bemüht sich der OBR2 um Auskunft über die Entwicklung des Geländes. Welchen Anteil an zeitlicher Verzögerung ist hierbei dem Sachverhalt zuzuschreiben, ein ÖPP-Vorhaben zu favorisieren?
- Da die sozialadäquaten Beschränkungen bekannt sind, die Auslastung der Liegenschaft auch zukünftig - weil Privatisierung ;-) - mindestens bei einer WGFZ von 1,8 liegen dürfte und der Anteil der Kitanutzung nur marginal gestiegen ist - wie kalkuliert sich daraus die angegebene Wertminderung des Vermögens der Kommune um 1.504.149,91 €?
- Gegenwertig beträgt der Bodenrichtwert des Grundstücks 7.356.600,- €; unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungsbeschränkungsrabatts nur noch erstaunliche 2.367.648,- €. Letzteres ergibt bei einem Erbbauzins von 76.380,30 €/a einen Anteil von 3,226 %; üblich sind 3 % - 5 % des Grundstückwertes. Warum dieser relativ geringe Betrag? Und wie wird sich diese tatsächliche Wertminderung des Vermögens der Kommune um 4.988.952,- € im Finanzhaushalt abbilden?
- Welcher Mietzins für studentisches Wohnen wird hier im Stiftungssinne verlangt werden? Begründung: "Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu teuer und zweitens kann man nicht immer darauf bauen" (Dieter Hildebrandt).
Inhalt
Antrag vom 07.04.2017, OF 246/2
Betreff: Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wie begründet der Magistrat, dass das Objekt Rohmerplatz 15 - welches die Familie Rohmer 1908 der Kommune gemeinnützig zum Betrieb eines Mündelhauses übertrug - entgegen des Stiftungszwecks nunmehr privatisiert wird?
- Wie wird diese Vorgehensweise zukünftige Stiftergenerationen beeinflussen?
- Wann und warum wurde entschieden, die Entwicklung der Immobilie als ÖPP-Vorhaben auszuführen?
- Weshalb ist hierzu keine (europaweite) Ausschreibung erforderlich?
- Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Kalkül zu dieser Entscheidung - beispielsweise etwa im Vergleich mit einer Realisierung durch die ABG?
- Die M 38 referiert darüber, dass die KEG für die Bebauung und Nutzung des Grundstückes ein "Konzept" vorgelegt habe. Auch wenn der Magistrat annehmen mag, der OBR2 kaufe die Katze im Sack - wann und wie wird das "Konzept" samt zugehörigen Investitionsplan vorgestellt?
- Seit dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz 2012 bemüht sich der OBR2 um Auskunft über die Entwicklung des Geländes. Welchen Anteil an zeitlicher Verzögerung ist hierbei dem Sachverhalt zuzuschreiben, ein ÖPP-Vorhaben zu favorisieren?
- Da die sozialadäquaten Beschränkungen bekannt sind, die Auslastung der Liegenschaft auch zukünftig - weil Privatisierung ;-) - mindestens bei einer WGFZ von 1,8 liegen dürfte und der Anteil der Kitanutzung nur marginal gestiegen ist - wie kalkuliert sich daraus die angegebene Wertminderung des Vermögens der Kommune um 1.504.149,91 €?
- Gegenwertig beträgt der Bodenrichtwert des Grundstücks 7.356.600,- €; unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungsbeschränkungsrabatts nur noch erstaunliche 2.367.648,- €. Letzteres ergibt bei einem Erbbauzins von 76.380,30 €/a einen Anteil von 3,226 %; üblich sind 3 % - 5 % des Grundstückwertes. Warum dieser relativ geringe Betrag? Und wie wird sich diese tatsächliche Wertminderung des Vermögens der Kommune um 4.988.952,- € im Finanzhaushalt abbilden?
- Welcher Mietzins für studentisches Wohnen wird hier im Stiftungssinne verlangt werden? Begründung: "Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu teuer und zweitens kann man nicht immer darauf bauen" (Dieter Hildebrandt).Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 17. Februar 2017MM 38Bestellung eines Erbbaurechts Gemarkung Bockenheim, Rohmerplatz 15Magistratsvortrag
- 7. April 2017Sie sind hierOFOF 246/2Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPPOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2017VV 416Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPPAnfrage
- 7. August 2017STST 1384Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPPStellungnahme
- 17. Juni 2019VV 1320Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?Anfrage
- 18. Oktober 2019STST 1965Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?Stellungnahme
- 30. Januar 2020OFOF 1014/2Senkung der Erbbauzinsen - um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) über Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Februar 2020OFOF 1036/2Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in ehemaliger Akademie für Arbeit (AdA) zu schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, LINKE., Piraten
- 27. Mai 2020OMOM 6054Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffenDirektanregung
- 9. November 2020Antwort des Magistrats · nach 194 WochenSTST 1950Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffenStellungnahme
- 21. März 2022OFOF 323/2Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme