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Rohmerplatz 15 - zum performativen Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Widerspruch eines Vorhabens namens ÖPP Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie begründet der Magistrat, dass das Objekt Rohmerplatz 15 - welches die Familie Rohmer 1908 der Kommune gemeinnützig zum Betrieb eines Mündelhauses übertrug - entgegen des Stiftungszwecks nunmehr privatisiert wird?
  2. Wie wird diese Vorgehensweise zukünftige Stiftergenerationen beeinflussen?
  3. Wann und warum wurde entschieden, die Entwicklung der Immobilie als ÖPP-Vorhaben auszuführen?
  4. Weshalb ist hierzu keine (europaweite) Ausschreibung erforderlich?
  5. Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Kalkül zu dieser Entscheidung - beispielsweise etwa im Vergleich mit einer Realisierung durch die ABG?
  6. Die M 38 referiert darüber, dass die KEG für die Bebauung und Nutzung des Grundstückes ein "Konzept" vorgelegt habe. Auch wenn der Magistrat annehmen mag, der OBR2 kaufe die Katze im Sack - wann und wie wird das "Konzept" samt zugehörigen Investitionsplan vorgestellt?
  7. Seit dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz 2012 bemüht sich der OBR2 um Auskunft über die Entwicklung des Geländes. Welchen Anteil an zeitlicher Verzögerung ist hierbei dem Sachverhalt zuzuschreiben, ein ÖPP-Vorhaben zu favorisieren?
  8. Da die sozialadäquaten Beschränkungen bekannt sind, die Auslastung der Liegenschaft auch zukünftig - weil Privatisierung ;-) - mindestens bei einer WGFZ von 1,8 liegen dürfte und der Anteil der Kitanutzung nur marginal gestiegen ist - wie kalkuliert sich daraus die angegebene Wertminderung des Vermögens der Kommune um 1.504.149,91 €?
  9. Gegenwertig beträgt der Bodenrichtwert des Grundstücks 7.356.600,- €; unter Berücksichtigung des angegebenen Nutzungsbeschränkungsrabatts nur noch erstaunliche 2.367.648,- €. Letzteres ergibt bei einem Erbbauzins von 76.380,30 €/a einen Anteil von 3,226 %; üblich sind 3 % - 5 % des Grundstückwertes. Warum dieser relativ geringe Betrag? Und wie wird sich diese tatsächliche Wertminderung des Vermögens der Kommune um 4.988.952,- € im Finanzhaushalt abbilden?
  10. Welcher Mietzins für studentisches Wohnen wird hier im Stiftungssinne verlangt werden? Begründung: "Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu teuer und zweitens kann man nicht immer darauf bauen" (Dieter Hildebrandt).