Schnee- und Räumdienst für die zur Zeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Begründung
Zeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob er in diesem konkreten Einzelfall bereit ist, von seiner Anlieger-Verpflichtung abzusehen und den Dienst der FES bzw. der FFR zu übertragen. Begründung: Die Treppe als stark frequentierter Verbindungsweg besitzt vor Ort nicht geringe Bedeutung. Die vielen Stufen schnee- und eisfrei zu halten, verlangt dem einen einzigen privaten Anlieger weitaus mehr ab, als üblicherweise von einem Privatmann gefordert ist. Schwierigkeit und öffentliches Interesse lassen es geboten erscheinen, den Schnee- und Räumdienst durch die Stadt zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der alte Grenzzaun auf städtischem Grund stand und der neue auch dort wieder angesiedelt werden soll. Das bedeutet - genau genommen - auch städtische Zuständigkeit!