Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 745 entstanden aus Vorlage: OF 235/9 vom 18.11.2011
Betreff: Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er in diesem konkreten Einzelfall bereit ist, von seiner Verpflichtung als Anlieger abzusehen und den Dienst der FES beziehungsweise der FFR zu übertragen.
Begründung: Die Treppe als stark frequentierter Verbindungsweg besitzt vor Ort nicht geringe Bedeutung. Die vielen Stufen schnee- und eisfrei zu halten, verlangt dem einzigen privaten Anlieger weitaus mehr ab, als üblicherweise von einem Privatmann gefordert ist. Schwierigkeit und öffentliches Interesse lassen es geboten erscheinen, den Schnee- und Räumdienst durch die Stadt zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der alte Grenzzaun auf städtischem Grund stand und der neue auch dort wieder angesiedelt werden soll. Das bedeutet - genau genommen - auch städtische Zuständigkeit! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 235/9Schnee- und Räumdienst für die zur Zeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 745Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 9. März 2012STST 424Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 847Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats