Frühzeitige Vorstellung der Pläne der Dauerkleingartenanlage im Bebauungsplan Nr..803 Ä5 Riedberg-Universität
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- Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“05.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Baustelle am Kreuzerhohl12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baustelle Kreuzerhohl04.06.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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der Dauerkleingartenanlage im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 Riedberg-Universität Der Magistrat wird gebeten, die zukünftige Planung der ursprünglich sich im Bebauungsplangebiet Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick gelegene und derzeit durch Umplanung im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 5 Riedberg-Universität zwischen der Stadtbahntrasse und der Straße "Kreuzerhohl" festgesetzte Dauerkleingartenanlage vorzustellen gegenüber dem OBR 12. Weiterhin bittet der Ortsbeirat vorab um die Beantwortung folgender Fragen: Wie viele zu vergebende Gartenparzellen gibt es? Wie groß sind deren Flächen? Welche Vergaberichtlinien wurden festgelegt? Gibt es eine bevorzugte Vergabe an Riedbergbewohner? Wie erfolgt die Andienung und Zufahrt, die laut B Plan Nr. 803 Ä 5 Seite 13 nur über die Kreuzerhohl erfolgen soll? Wann ist zeitlich mit einer Fertigstellung und Vergabe zu rechnen? Dieser Antrag ist dem angrenzenden OBR 8 zur Diskussion und Abstimmung weiterzuleiten. Begründung: Zu einem lebendigen funktionierenden Stadtteil mit mittlerweile mehreren tausend Einwohnerinnen und Einwohnern gehören auch Dauerkleinanlagen, in denen Bürger ihre Erholung und Freizeit in Gemeinschaft mit anderen Kleingärtnern verbringen können. Daher ist es wichtig, dass nach der planerischen Festsetzung der Dauerkleingartenanlage diese auch zeitnah vorgestellt wird, um dem Wunsch und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach einer solchen Anlage in ihrem Stadtteil nachzukommen.
Inhalt
Antrag vom 10.01.2013, OF 209/12
Betreff: Frühzeitige Vorstellung der Pläne der Dauerkleingartenanlage im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 Riedberg-Universität Der Magistrat wird gebeten, die zukünftige Planung der ursprünglich sich im Bebauungsplangebiet Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick gelegene und derzeit durch Umplanung im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 5 Riedberg-Universität zwischen der Stadtbahntrasse und der Straße "Kreuzerhohl" festgesetzte Dauerkleingartenanlage vorzustellen gegenüber dem OBR 12. Weiterhin bittet der Ortsbeirat vorab um die Beantwortung folgender Fragen: Wie viele zu vergebende Gartenparzellen gibt es? Wie groß sind deren Flächen? Welche Vergaberichtlinien wurden festgelegt? Gibt es eine bevorzugte Vergabe an Riedbergbewohner? Wie erfolgt die Andienung und Zufahrt, die laut B Plan Nr. 803 Ä 5 Seite 13 nur über die Kreuzerhohl erfolgen soll? Wann ist zeitlich mit einer Fertigstellung und Vergabe zu rechnen? Dieser Antrag ist dem angrenzenden OBR 8 zur Diskussion und Abstimmung weiterzuleiten.
Begründung: Zu einem lebendigen funktionierenden Stadtteil mit mittlerweile mehreren tausend Einwohnerinnen und Einwohnern gehören auch Dauerkleinanlagen, in denen Bürger ihre Erholung und Freizeit in Gemeinschaft mit anderen Kleingärtnern verbringen können. Daher ist es wichtig, dass nach der planerischen Festsetzung der Dauerkleingartenanlage diese auch zeitnah vorgestellt wird, um dem Wunsch und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach einer solchen Anlage in ihrem Stadtteil nachzukommen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.11.2012, M 257 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2012MM 257Bebauungsplan Nr. 803 - Ä5 - Riedberg-Universität hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. Januar 2013Sie sind hierOFOF 209/12Frühzeitige Vorstellung der Pläne der Dauerkleingartenanlage im Bebauungsplan Nr..803 Ä5 Riedberg-UniversitätOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.