Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wildwiesen für Bienen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern im Rahmen der Initiative "Artenvielfalt in der Stadt Frankfurt" des Grünflächenamtes auf öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel Rasenstreifen oder in Teilen des Nieder-Erlenbacher Naherholungsgebietes, statt pflegebedürftigem Rasen artenreiche Wildwiesen zur Unterstützung der Bienenpopulationen und anderer bestäubender Insekten zu säen. Zudem sollte die spezielle Saatmischung auch Privatpersonen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Durch zunehmende Urbanisierung von Wiesenflächen hat sich die Zahl der Wildwiesen in der Vergangenheit stark verringert. Dies ist zwischenzeitlich auch deutlich an dem Rückgang der Insektenvielfalt, insbesondere der bestäubenden Insekten wie Bienen und Hummeln zu erkennen. Um dem entgegen zu wirken, müssen neben Blütenstreifen in der Landwirtschaft auch weitere öffentliche Flächen als Wildwiesen genutzt werden. Dies wird in anderen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wie z.B. im Kurpark Bad Homburg v.d.H. Auch private Grundstücksbesitzer sollten durch diese Initiative mit entsprechend zusammengestellten Saatgut versorgt werden. Neben der positiven Effekte hinsichtlich Artenvielfalt kann auch seitens des Grünflächenamtes auf eine Vielzahl an Grünpflegemaßnahmen verzichtet werden (siehe Vortrag des Magistrats M 240 vom 21.12.2018).
Inhalt
Antrag vom 02.02.2019, OF 204/13
Betreff: Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern im Rahmen der Initiative "Artenvielfalt in der Stadt Frankfurt" des Grünflächenamtes auf öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel Rasenstreifen oder in Teilen des Nieder-Erlenbacher Naherholungsgebietes, statt pflegebedürftigem Rasen artenreiche Wildwiesen zur Unterstützung der Bienenpopulationen und anderer bestäubender Insekten zu säen. Zudem sollte die spezielle Saatmischung auch Privatpersonen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Begründung: Durch zunehmende Urbanisierung von Wiesenflächen hat sich die Zahl der Wildwiesen in der Vergangenheit stark verringert. Dies ist zwischenzeitlich auch deutlich an dem Rückgang der Insektenvielfalt, insbesondere der bestäubenden Insekten wie Bienen und Hummeln zu erkennen. Um dem entgegen zu wirken, müssen neben Blütenstreifen in der Landwirtschaft auch weitere öffentliche Flächen als Wildwiesen genutzt werden. Dies wird in anderen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wie z.B. im Kurpark Bad Homburg v.d.H. Auch private Grundstücksbesitzer sollten durch diese Initiative mit entsprechend zusammengestellten Saatgut versorgt werden. Neben der positiven Effekte hinsichtlich Artenvielfalt kann auch seitens des Grünflächenamtes auf eine Vielzahl an Grünpflegemaßnahmen verzichtet werden (siehe Vortrag des Magistrats M 240 vom 21.12.2018).Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2018MM 240Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen RaumMagistratsvortrag
- 2. Februar 2019Sie sind hierOFOF 204/13Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2019OMOM 4286Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenDirektanregung
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1094Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme