Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1094
Betreff: Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für Bienen Das Grünflächenamt verfolgt seit 2013 verstärkt und systematisch das Ziel, die Artenvielfalt in öffentlichen Grünanlagen und Parks zu steigern. Ausgehend von einem Wiesenbestand von ca. 300 ha im Jahr 2013 konnte dieser Bestand bereits auf 394 ha Fläche im Jahr 2018 gesteigert werden. Die Stadtwiesen machen damit bereits mehr als ein Viertel des öffentlichen Grüns aus, die Wiesen der kommunalen Friedhöfe und des Stadtwalds nicht mitgerechnet. Der Magistrat begrüßt daher den Vorschlag des Ortsbeirats. Tatsächlich ist es ämterübergreifend (Grünflächenamt, Stadtentwässerung, Umweltamt) bereits abgestimmt, noch in diesem Frühjahr zusätzliche 5.000 m2 Wiesenfläche entlang des Erlenbachs zu entwickeln. Insbesondere die Flächen und Uferbereiche im Freizeitpark bieten Potenzial für eine naturnahe Pflege. Die Umwandlung der Pflege von einem Vielschnittrasen in eine zweischürige Mahd ist bereits veranlasst. In Nieder-Erlenbach stehen im bebauten Bereich nur wenige öffentliche Grünflächen zur Verfügung. Aufgrund ihrer Lage und Größe sowie der dort etablierten Nutzungseinschränkungen - wie z. B. Liege- und Spielfläche, Sichtdreieck im Straßenbereich - sind außer den oben genannten Bereichen entlang des Erlenbachs nur noch wenige Flächen für eine künftige Umwandlung zu einer Wiese geeignet. Durch die Umwandlung von Flächen mit Vielschnittrasen in Wiesen entsteht zwar ein ökologischer Vorteil, jedoch keine erhebliche Kostenreduzierung. Der Kostenunterschied zwischen intensiver Rasenpflege und extensiver Wiesenmahd ist als gering einzustufen. Es werden zwar Mahdgänge eingespart, auf Pflegemaßnahmen kann aber dennoch nicht verzichtet werden. Je nach Standort müssen z. B. einwachsende Gehölze entfernt, der Ausbreitungsdrang invasiver Arten minimiert, das Mahdgut abgefahren oder einzelne Stellen ganz neu angelegt werden. Um den Erhalt der Wiesen sicher zu stellen, ist eine ständige Beobachtung und Lenkung der Entwicklung notwendig. In der Durchführung priorisiert das Grünflächenamt bei der Umwandlung von Flächen die Reduzierung der Mahdfolge, meist auf eine zweischürige Mahd. Erfahrungsgemäß ist das Samenpotenzial im Boden sehr hoch, so dass aufwändige Maßnahmen wie Bodenaustausch und -bearbeitung und die Verwendung spezieller Saatmischungen nicht notwendig sind. Der Wiese muss dann Zeit zur Entwicklung eingeräumt werden. Ggf. kann dann durch aufwändigere Maßnahmen (Streifensaat, Initialpflanzung etc.) nachgesteuert werden. Der Magistrat begrüßt jede private Initiative, die der Steigerung der Biodiversität dient. Für die Beschaffung und die Ausgabe von Saatgut an Privathaushalte stehen allerdings keine finanziellen und personellen Kapazitäten zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2018MM 240Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen RaumMagistratsvortrag
- 2. Februar 2019OFOF 204/13Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2019OMOM 4286Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenDirektanregung
- 3. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1094Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für BienenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab