Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.08.2025, OF 1697/1
Betreff: Tempo 30 bei Baustelle auf Mainzer Landstraße
Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle Mainzer Landstraße 137 auf seine Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite überprüfen zu lassen und - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts mindestens auf Tempo 30 beschildern zu lassen. Begründung:
Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle weiter eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den Fußgehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Fußgehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat
Beratung im Ortsbeirat: 1