Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 getextet: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt an:
- Was ist mit diesem Vorgang geschehen ist?
- Welche Frist wurde den Eigentümern wann gesetzt?
- Welche Druckmittel hat der Magistrat, um die Maßnahme durchzusetzen?
- Welchen geschätzten Wert hat die geforderte Zaunanlage? Begründung: Fast ein Jahr liegt zwischen heute und der ST 564 vom 15.04,
- Der Sommer naht. Kleine Kinder und Jugendliche werden wieder auf dem parallel verlaufendem Weg spielen. Die Zugfolge auf den Stadtbahngleisen hat sich inzwischen um ein Drittel erhöht. Eile ist geboten.