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Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II

Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER

Begründung

Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner ST 564 vom 15.04.2011 getextet: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt an:

  1. Was ist mit diesem Vorgang geschehen ist?
  2. Welche Frist wurde den Eigentümern wann gesetzt?
  3. Welche Druckmittel hat der Magistrat, um die Maßnahme durchzusetzen?
  4. Welchen geschätzten Wert hat die geforderte Zaunanlage? Begründung: Fast ein Jahr liegt zwischen heute und der ST 564 vom 15.04,
  5. Der Sommer naht. Kleine Kinder und Jugendliche werden wieder auf dem parallel verlaufendem Weg spielen. Die Zugfolge auf den Stadtbahngleisen hat sich inzwischen um ein Drittel erhöht. Eile ist geboten.