Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)
Begründung
Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt, 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht, 3. wann der Betrieb der U-Bahnlinie 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wiederaufgenommen wird, 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierten Teilabschnitten davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden. Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahnlinie 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z.B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle Straße am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken.