Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)

Vorlagentyp: OFCDU
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Glauburgstraße per E-Mail

Begründung

Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt, 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht, 3. wann der Betrieb der U-Bahnlinie 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wiederaufgenommen wird, 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierten Teilabschnitten davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden. Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahnlinie 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z.B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle Straße am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken.

Inhalt

Antrag vom 17.05.2016, OF 16/3

Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt, 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht, 3. wann der Betrieb der U-Bahnlinie 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wiederaufgenommen wird, 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierten Teilabschnitten davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden.

Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahnlinie 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z.B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle Straße am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 16/3Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Juli 2016OMOM 380Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 4. November 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1515Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Land-straßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 02.06.2016
TO I, TOP 19
Beraten
Die Vorlage OF 16/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 380 2016 Die Vorlage OF 16/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen