Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt, 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht, 3. wann der Betrieb der U-Bahnlinie 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wiederaufgenommen wird, 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierten Teilabschnitten davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden. Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahnlinie 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z.B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle Straße am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken.
Inhalt
Antrag vom 17.05.2016, OF 16/3
Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt, 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht, 3. wann der Betrieb der U-Bahnlinie 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wiederaufgenommen wird, 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierten Teilabschnitten davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden.
Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahnlinie 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z.B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle Straße am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2016Sie sind hierOFOF 16/3Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2016OMOM 380Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 4. November 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1515Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Land-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und BFF (= Ablehnung)