Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 380 entstanden aus Vorlage: OF 16/3 vom 17.05.2016
Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße wegen des Baus von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße sehr zeitnah zu prüfen und zu berichten, 1. welche konkreten Maßnahmen er seit dem 29.03.2016 zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der Bauarbeiten getroffen hat und wie er die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelnen einschätzt; 2. ob er die bisherigen Zeitplanungen für die Durchführung der in Ziffer 1. bezeichneten Bauarbeiten, die deren Beendigung im August 2016 vorsehen, weiterhin als realistisch ansieht; 3. wann der Betrieb der U-Bahn-Linie U 5 auf der Eckenheimer Landstraße vollständig wieder aufgenommen wird; 4. wann die Sperrungen der Eckenheimer Landstraße oder spezifizierter Teilabschnitt davon für den Autoverkehr wieder aufgehoben werden.
Begründung: Seit Beginn der Bauarbeiten haben der Verkehrsdezernent sowie Vertreter des Straßenverkehrsamtes und der VGF im Hinblick auf zahlreiche Beanstandungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere Gewerbetreibenden auf der Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überblickende Anzahl von mündlichen Äußerungen zu Ideen und Möglichkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation für Anwohner und Gewerbetreibende gemacht. Es ist unklar, was davon wann wie umgesetzt wurde oder noch rechtzeitig vor Bauende umgesetzt wird. Aus Kreisen von Baubeteiligten konnten Äußerungen vernommen werden, die ernsthaft an der Beendigung der Bauarbeiten im August 2016 und der Wiederaufnahme des Betriebs der U-Bahn-Linie U 5 und des Autoverkehrs auf der Eckenheimer Landstraße zu diesem Zeitpunkt zweifeln lassen. Auch nachgeschobene Äußerungen von Ämtervertretern und VGF über einzelne Problemthemen (z. B. erneute Prüfungen der Tragfähigkeit von Trassenuntergrund, Tätigkeiten des Kampfmittelräumdienstes etc.), Abzug von Baupersonal und -gerät zu der Baustelle in der Straße Am Dornbusch mit demselben Bauunternehmen, wiederholte Auskofferungsarbeiten und Wiederauffüllungen an bestimmten identischen Trassenteilen im nördlichen Baustellenbereich sowie auffällig langsamer Fortschritt an manchen Bauabschnitten stützen solche Bedenken. Klarstellende Äußerungen des Magistrats über konkrete wirksame Maßnahmen würden hier der wachsenden Ungewissheit vieler Menschen entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2016OFOF 16/3Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße (2)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2016Sie sind hierOMOM 380Schutz von Gewerbebetrieben während den Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 4. November 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1515Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Land-straßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.