Skip to main content

Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für Alle

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS OM_1816_2022
24.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS ST_1479_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS ST_140_2023
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS ST_1497_2023
05.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS ST_295_2024
22.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Eine homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark Friedensbrücke

Details im PARLIS ST_1393_2024
08.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für Alle

Details im PARLIS OF_1391-1_2024
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für Alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 295/24; ST 1393/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Flächen unter der Friedensbrücke, insbesondere die rundliche Fläche im Westen des Areals, durch Fitness-Geräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass Boden versiegelt werden muss, z.B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen. 2. zu prüfen, ob im Umfeld weitere Flächen für Sport und Erholung genutzt werden können. 3. die in OM 1816 aus dem Jahr 2022 geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen.

Begründung:

Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert. Andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung der Nutzung durch Skaten und Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eine Ortes für Fitness an. Fitness-Geräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sportler aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort, etwas anders gestaltet als der Hafenpark, kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. . Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitzdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 1