Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Fußgängern an Ampeln beenden Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, die systematische Gefährdung und Benachteiligung von Fußgängern an den Ampeln am Mainufer zu beenden und zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt die Schaltung von Ampeln in Sachsenhausen, die Fußgängergrünphasen von nur 15 Sekunden aufweisen, auf mindestens 30 Sekunden verlängert. Begründung: Das Frankfurter Straßenverkehrsamt benachteiligt und gefährdet Fußgänger regelmäßig durch Fußgängerampeln an mehrspurigen Straßen am Mainufer, die nur 15sekündige Grünphasen für Fußgänger anzeigen. Fußgänger befinden sich stets in der Mitte der Straße, wenn die Ampel auf Rot schaltet. Es besteht überhaupt nicht die Möglichkeit, die Straße innerhalb der Grünphase zu überqueren. Da diese Situation - bei Fußgängerrot in der Mitte einer stark befahrenen Straße - für Fußgänger potentiell lebensgefährlich ist, entsteht extremer Stress für alle Fußgänger, noch mehr für solche mit Gehbehinderung oder in Begleitung von kleinen Kindern. Derartige Schaltungen mögen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zulässig sein. Für Fußgänger bedeuten sie unzumutbaren Stress, weil das Rotlicht Gefahr signalisiert und nicht erkennbar ist, ob noch Schutz vor querendem Verkehr besteht.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2019, OF 1387/5
Betreff: Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, die systematische Gefährdung und Benachteiligung von Fußgängern an den Ampeln am Mainufer zu beenden und zu veranlassen, dass das Straßenverkehrsamt die Schaltung von Ampeln in Sachsenhausen, die Fußgängergrünphasen von nur 15 Sekunden aufweisen, auf mindestens 30 Sekunden verlängert.
Begründung: Das Frankfurter Straßenverkehrsamt benachteiligt und gefährdet Fußgänger regelmäßig durch Fußgängerampeln an mehrspurigen Straßen am Mainufer, die nur 15sekündige Grünphasen für Fußgänger anzeigen. Fußgänger befinden sich stets in der Mitte der Straße, wenn die Ampel auf Rot schaltet. Es besteht überhaupt nicht die Möglichkeit, die Straße innerhalb der Grünphase zu überqueren. Da diese Situation - bei Fußgängerrot in der Mitte einer stark befahrenen Straße - für Fußgänger potentiell lebensgefährlich ist, entsteht extremer Stress für alle Fußgänger, noch mehr für solche mit Gehbehinderung oder in Begleitung von kleinen Kindern. Derartige Schaltungen mögen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zulässig sein. Für Fußgänger bedeuten sie unzumutbaren Stress, weil das Rotlicht Gefahr signalisiert und nicht erkennbar ist, ob noch Schutz vor querendem Verkehr besteht.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019Sie sind hierOFOF 1387/5Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2019OAOA 459Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenAnregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 21Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme