Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung vom 13.09.2019, OA 459 entstanden aus Vorlage: OF 1387/5 vom 27.08.2019
Betreff: Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um die systematische Gefährdung und Benachteiligung von Fußgängern an den Ampeln am Mainufer zu beenden, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung von Ampeln in Sachsenhausen, die Fußgängergrünphasen von nur 15 Sekunden aufweisen, auf mindestens 30 Sekunden zu verlängern.
Begründung: Das Frankfurter Straßenverkehrsamt benachteiligt und gefährdet Fußgänger regelmäßig durch Fußgängerampeln an mehrspurigen Straßen am Mainufer, die nur 15-sekündige Grünphasen für Fußgänger anzeigen. Fußgänger befinden sich stets in der Mitte der Straße, wenn die Ampel auf Rot schaltet. Es besteht überhaupt nicht die Möglichkeit, die Straße innerhalb der Grünphase zu überqueren. Da diese Situation - bei Fußgängerrot in der Mitte einer stark befahrenen Straße - für Fußgänger potenziell lebensgefährlich ist, entsteht extremer Stress für alle Fußgänger, noch mehr für solche mit Gehbehinderung oder in Begleitung von kleinen Kindern. Derartige Schaltungen mögen nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zulässig sein, für Fußgänger bedeuten sie unzumutbaren Stress, weil das Rotlicht Gefahr signalisiert und nicht erkennbar ist, ob noch Schutz vor querendem Verkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 1387/5Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2019Sie sind hierOAOA 459Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenAnregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 21Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung), BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)