Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Bericht B 167 vom
- 2020 wird zurück gewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit die Pläne für die Bebauung des Grünzugs Unterliederbach so verändert werden, dass der in früheren Gutachten als notwendig erachtete Korridor von 50m Breite für die Frischluftzufuhr auf der gesamten Länge eingehalten werden kann. Begründung: In früheren Gutachten wurden die 50m als Mindestbreite für die Erhaltung der Frischluftzufuhr definiert. Nun scheint dies aber nicht mit den vorgelegten Plänen vereinbar zu sein. An den schmalsten Stellen reduziert sich die Breite, wie der Magistrat im B 167 selbst darlegt, auf nur noch 20m. Das Preisgericht habe zwar darauf hingewiesen, heißt es im B 167, dass die Frischluftzufuhr "aufgrund der Enge zwischen Kita und Grundschule" nicht vollständig gewährleistet wird und eine Optimierung des Entwurfs gefordert. Zumindest zwischen den Zeilen wird aber deutlich, dass das Problem vor allem dadurch gelöst werden soll, dass ein neues Klimagutachten erstellt werden soll. Letztlich gibt man einfach so lange Gutachten in Auftrag, bis das Ergebnis zu dem Ziel, an dieser Stelle wie gewünscht, bauen zu können, passt. Seit dem ersten Gutachten, das die Mindestbreite von 50m definierte, sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit hat sich der Klimawandel dramatisch beschleunigt. Frankfurt hat in den vergangenen beiden Sommern einige Hitzerekorde gebrochen. Die ungehinderte Zufuhr von Frischluft hat an Bedeutung noch gewonnen.