Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten
Begründung
Ausschreibungen entsprechend gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird beauftragt: Bei Ausschreibungen von Arbeiten im Grünbereich sollen die Ausschreibungstexte so formuliert werden, dass die Firmen angehalten sind, bei ihren Arbeiten nur Fahrzeuge zu verwenden, die geeignet sind, die Wege in den Grünanlagen nicht zu beschädigen. (Leichte Fahrzeuge, den Wegen angepasster Radstand). Dies sollte Bestandteil der Verträge werden, die mit den Firmen abgeschlossen werden. Die Texte sind so zu formulieren, das bei Beschädigung der Grünanlagen die Firmen haftbar gemacht werden können. Begründung: Viele Arbeiten in den Grünanlagen (Baumschnitt, Abfuhr von Falllaub, Leerung der Papierkörbe u.v.m.) werden nach Ausschreibungen an die Firma vergeben, die das billigste Angebot macht. Dabei ist zu beobachten, dass viele Grünanlagen dadurch kaputt gefahren werden, dass die Firmen bei Nässe viel zu große Fahrzeuge einsetzen. Breite Gräben neben den Wegen, kaputtgefahrene wassergebundene Decken, Fahrrinnen in den Wiesen sind die Folge. Ein Beispiel: Die FES hat kleine Fahrzeuge mit passendem Radstand, um die Papierkörbe zu leeren. Es wurden jedoch Aufträge zum Leeren von Papierkörben an andere Firmen vergeben, die mit viel zu großen Fahrzeugen durch die Grünanlagen fahren. Die Firma mit dem größten Fahrzeug kann zwar oft das billigste Angebot machen. Die Stadt Frankfurt aber zahlt dann in der Summe drauf, denn es ist Aufgabe der Stadt, die kaputt gefahrenen Grünanlagen wieder in Ordnung zu bringen. In der Summe käme es billiger, eine etwas teurere Firma mit angemessenen Fahrzeugen zu bezahlen. Vor allem aber käme es nicht zu solch drastischen Schäden, wie sie derzeit zum Beispiel im Bürgermeister-Schubert-Park in Griesheim oder an der Wörthspitze zu beobachten sind. Bilder vom 4. Februar 2015 von der Wörthspitze (Bilder 1-3) und vom Bürgermeister-Schubert-Park (Bild 4) Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4