Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft
Begründung
beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. der in der Presse angekündigte Umbau eines der beiden Gewerbeobjekte in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 in Wohnungen nicht durchgeführt wird und 2. eines der beiden zur Zeit leer stehende Gewerbeobjekt in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 durch die ABG Frankfurt Holding GmbH an die Ernst-May-Gesellschaft vermietet wird und 3. der städtische Zuschuss an die Ernst-May-Gesellschaft um den Betrag erhöht wird, der sich für diese als Belastung aus der Vermietung ergibt. Begründung: In der Neuen Presse vom Montag, 28.11.2011 wurde angekündigt, dass die leerstehenden Gewerberäume in der Hadrianstraße in Wohnungen umgebaut werden sollen. Bereits im Februar 2011 hatte der Ortsbeirat in einem Dringlichkeitsantrag (OF 752/8 vom 16.02.2011) den Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Vermietung des Gewerbeobjektes in der Hadrianstraße 3 an die Ernst-May-Gesellschaft möglich ist und ob die Mietbelastungen durch eine entsprechende Erhöhung der städtischen Förderung ausgeglichen werden kann. Das Mietobjekt wurde der Ernst-May-Gesellschaft zwar zur Anmietung angeboten, aber zu dem Punkt "Erhöhung des städtischen Zuschusses" gab es keine Auskunft (ST 413 vom 07.03.2011). Eine weitere Begründung für einen neuen Vorstoß ergibt sich aus der Tatsache, dass nach Ende der Ernst-May-Ausstellung im Deutschen Architekturmuseum die dort ausgestellten Holzmodelle der Ernst- May-Gesellschaft angeboten wurden. Für die Ausstellung z.B. des zwei mal zwei Meter fünfzig großen Stadtrelief mit allen 23 Siedlungen und weiterer Modelle benötigt die Ernst-May-Gesellschaft entsprechende Räumlichkeiten. Daneben hat die Begründung aus dem Dringlichkeitsantrag vom Februar 2011 weiterhin ihre Berechtigung: In dem Gespräch der Ernst-May-Gesellschaft mit Vertretern des Ortsbeirats am 11.02.2011 wurde von Herrn Dr. Herrel der Wunsch hinsichtlich der Anmietung des oben genannten Gewerbeobjektes geäußert. Die Ernst-May-Gesellschaft hat in vorbildlicher Weise das Musterhaus restauriert, das von Besuchergruppen aus aller Welt besucht wird. Die Räume der ersten Etage des Musterhauses der Ernst-May-Gesellschaft "Im Burgfeld 136" müssen allerdings als Büroräume genutzt werden. Somit ist es nicht möglich, diese Etage ebenfalls dem eigentlichen Zweck als Musterhaus entsprechend herzurichten. Ferner sind aufgrund der Raumgröße im Erdgeschoss nur Veranstaltungen mit einer begrenzten Personenzahl möglich. Durch die Anmietung des Gewerbeobjektes "Hadrianstraße 3 bzw. 5" würden die oben genannten Einschränkungen im Musterhaus der Ernst-May-Gesellschaft behoben. Ferner könnten Ausstellungen durchgeführt werden. Das Objekt in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 bietet außerdem die Möglichkeit einer zentral gelegenen Anlaufstelle in der Römerstadt (auch hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs) für Besucher der Ernst-May-Gesellschaft.