Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hadrianstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hadrianstraße per E-Mail

Inhalt

Anregung vom 01.12.2011, OA 106 entstanden aus Vorlage: OF 108/8 vom 29.11.2011

Betreff: Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den in der Presse angekündigten Umbau eines der beiden Gewerbeobjekte in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 in Wohnungen nicht durchzuführen, 2. eines der beiden zurzeit leer stehenden Gewerbeobjekte in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 durch die ABG Frankfurt Holding GmbH an die Ernst-May-Gesellschaft zu vermieten und 3. den städtischen Zuschuss an die Ernst-May-Gesellschaft um den Betrag zu erhöhen, der sich für diese als Belastung aus der Anmietung ergibt.

Begründung: In der Neuen Presse vom Montag, 28.11.2011 wurde angekündigt, dass die leer stehenden Gewerberäume in der Hadrianstraße in Wohnungen umgebaut werden sollen. Bereits im Februar 2011 hatte der Ortsbeirat in einem Dringlichkeitsantrag (OM 5031 vom 17.02.2011) den Magistrat um Prüfung gebeten, ob die Vermietung des Gewerbeobjektes in der Hadrianstraße 3 an die Ernst-May-Gesellschaft möglich ist und ob die Mietbelastung durch eine entsprechende Erhöhung der städtischen Förderung ausgeglichen werden kann. Das Mietobjekt wurde der Ernst-May-Gesellschaft zwar zur Anmietung angeboten, aber zu dem Punkt "Erhöhung des städtischen Zuschusses" gab es keine Auskunft (ST 413 vom 07.03.2011). Eine weitere Begründung für einen neuen Vorstoß ergibt sich aus der Tatsache, dass nach Ende der Ernst-May-Ausstellung im Deutschen Architekturmuseum die dort ausgestellten Holzmodelle der Ernst-May-Gesellschaft angeboten wurden. Für die Ausstellung z. B. des zwei mal zwei Meter fünfzig großen Stadtreliefs mit allen 23 Siedlungen und weiterer Modelle benötigt die Ernst-May-Gesellschaft entsprechende Räumlichkeiten. Daneben hat die Begründung aus dem Dringlichkeitsantrag vom Februar 2011 weiterhin ihre Berechtigung: In dem Gespräch der Ernst-May-Gesellschaft mit Vertretern des Ortsbeirats am 11.02.2011 wurde von Herrn Dr. Herrel der Wunsch hinsichtlich der Anmietung des oben genannten Gewerbeobjektes geäußert. Die Ernst-May-Gesellschaft hat in vorbildlicher Weise das Musterhaus restauriert, das von Besuchergruppen aus aller Welt besucht wird. Die Räume der ersten Etage des Musterhauses der Ernst-May-Gesellschaft "Im Burgfeld 136" müssen allerdings als Büroräume genutzt werden. Somit ist es nicht möglich, diese Etage ebenfalls dem eigentlichen Zweck als Musterhaus entsprechend herzurichten. Ferner sind aufgrund der Raumgröße im Erdgeschoss nur Veranstaltungen mit einer begrenzten Personenzahl möglich. Durch die Anmietung des Gewerbeobjektes "Hadrianstraße 3 bzw. 5" würden die oben genannten Einschränkungen im Musterhaus der Ernst-May-Gesellschaft behoben. Ferner könnten Ausstellungen durchgeführt werden. Das Objekt in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 bietet außerdem die Möglichkeit einer zentral gelegenen Anlaufstelle in der Römerstadt (auch hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs) für Besucher der Ernst-May-Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2011

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. November 2011OFOF 108/8Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-GesellschaftOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 1. Dezember 2011Sie sind hier
    OAOA 106Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 6 · 23.01.2012
TO I, TOP 52
Abgelehnt
Die Vorlage OA 106 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenFreie Wähler
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 02.02.2012
TO II, TOP 56
Abgelehnt
Die Vorlage OA 106 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenFreie Wähler
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen