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Generelles Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 22:00 Uhr

Lesezeit: 3 Minuten
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.02.2015, OF 1042/5

Betreff: Generelles Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 22:00 Uhr
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung auf, ein generelles Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 22.00 Uhr für ganz Frankfurt zu erlassen. Dieses Verkaufsverbot soll für Supermärkte, Tankstellen, Trinkhallen etc. gelten, jedoch nicht für Gaststätten.

Begründung:

Wie in allen Großstädten klagen auch in Frankfurt Bürgerinnen und und Bürger speziell in den Sommermonaten über Lärmbelästigung in der Öffentlichkeit durch alkoholisierte Menschenansammlungen. Derartige Trinkgelage finden vorrangig in der Nähe von Verkaufsstellen statt, an denen Alkohol günstig und problemlos bis tief in die Nacht zu erhalten ist und beeinträchtigen die Nachtruhe sowie das subjektive und objektive Sicherheitsempfinden der Anwohner. Im Bereich des Ortsbeirates 5 ist eine solche Problematik seit Jahren vor allem am Adlhochplatz in Sachsenhausen zu beobachten. Alle vorgelagerten Maßnahmen wie zum Beispiel Straßensozialarbeit und Gespräche mit dem in unmittelbarer Nähe gelegenen REWE-Markt blieben ohne Ergebnis. Da der REWE-Markt nicht bereit ist, den Verkauf von Alkoholika auf freiwilliger Basis selbst einzuschränken, erscheint uns dieser Schritt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nunmehr unerlässlich. Das Gemeinwohl geht vor den Umsatzinteressen der Marktbetreiber. Ein punktuelles oder zeitweiliges Verkaufsverbot erachten wir als unzureichend, weil es die Problematik allenfalls örtlich verlagern dürfte. Auch in anderen deutschen Großstädten wie zum Beispiel Hamburg, München und Marburg gibt es ein solches Verkaufsverbot von Alkohol für die Abendstunden bereits. Die Erfahrungen hiermit sind überwiegend positiv. Insbesondere die bislang betroffene Wohnbevölkerung hat diesen Schritt überaus positiv aufgenommen. Die Reinigungskosten für den Adlhochplatz und anderen betroffenen Standorten, die bislang ausschließlich die Stadt Frankfurt zu tragen hatte, dürften nach einem solchen Verkaufsverbot entfallen. Nicht zuletzt verweisen wir auch auf den erwiesenen Zusammenhang von Straftaten unter Alkoholeinfluss - insbesondere was Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte anbelangt. Auch unter dem Aspekt einer allgemeinen Suchtprofilaxe kann ein solches Verkaufsverbot hilfreich sein, weil es den Zugang zu Alkohol, insbesondere für jüngere Menschen, erheblich erschwert.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1042/5 wurde zurückgezogen.