Verantwortlichkeiten für die Mädchen- und Jungenarbeit in Frankfurt
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, wieder wie in der Vergangenheit zwei Stellen im Jugend- und Sozialdezernat einzurichten bzw. dieses damit zu beauftragen, sich jeweils mit einer Stelle verantwortlich um die Mädchen- bzw. Jungenarbeit in Frankfurt zu kümmern. Dabei geht es um die stadtweite Koordination von Aktivitäten im Bereich der Mädchen- und Jungenarbeit, um die Kommunikation mit und zwischen den beiden Bereichen sowie um die Entwicklung von Konzepten unter Einbindung der bestehenden Mädchenarbeitskreise (MAK's) und des Jungenarbeitskreises (JAK). Dazu kommt als eine wichtige Aufgabe die Wiederbelebung der MAKJAK-AG als eine die Mädchen- und Jungenarbeitskreise verbindende und koordinierende Arbeitsgruppe, die auch den jährlichen gemeinsamen Fachtag der MAKJAK-AG ausrichtet. Die Einrichtung der zwei Stellen für die Mädchen- bzw. Jungenarbeit ist dabei von stadtweiter Bedeutung, nicht zuletzt weil beide auch an übergeordneten fachlichen (z. B. Leitlinien) und finanziellen (Haushaltsbudget) Fragen beteiligt sind. Sie wirken darüber hinaus, z. B. über die Stadtteilarbeitskreise und die lokalen Einrichtungen im Quartier, auch in die offene Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Stadtteilen hinein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juli 2022OFOF 342/3Verantwortlichkeiten für die Mädchen- und Jungenarbeit in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2022Sie sind hierOAOA 245Verantwortlichkeiten für die Mädchen- und Jungenarbeit in FrankfurtAnregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 367Verantwortlichkeiten für die Mädchen- und Jungenarbeit in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)